Energie- und Umweltmanagement nach § 8 EnEfG – Was Unternehmensentscheider zum Stichtag 18. Juli 2025 wissen müssen

Neue Pflichten, alte Unsicherheiten – Wie Unternehmen jetzt klug handeln

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und seinen Verweisen auf das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) rückt für viele Unternehmen ein entscheidender Stichtag näher: der 18. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen – eine gesetzliche Konkretisierung, die Teil der Maßnahme zur Erreichung der nationalen Klimaziele ist.

Doch trotz des konkreten Termins bleiben viele Fragen offen. Was passiert mit dieser Vorgabe im Licht des neuen Koalitionsvertrags? Wie valide sind langfristige Investitionen, wenn regulatorische Rahmenbedingungen in Bewegung sind? Und: Wie viel Vorlauf brauchen Unternehmen wirklich, um hier konform zu agieren?

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, mögliche politische Entwicklungen – und zeigt, warum es sich lohnt, frühzeitig zu handeln.

1. Der Hintergrund: Was besagt § 8 EnEfG?

Gemäß dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz in Verbindung mit dem § 8 EnEfG sind bestimmte Nicht-KMU verpflichtet, bis spätestens 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen, sofern sie die Schwellenwerte für Verbrauch und Unternehmensgröße überschreiten. Die Anforderungen zielen darauf ab, systematisch Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erschließen und dauerhaft zu heben.

Bereits jetzt sind viele Betriebe durch die Energieauditpflicht nach EDL-G betroffen – künftig genügt ein einfaches Audit allerdings nicht mehr. Stattdessen verlangt der Gesetzgeber ein zertifiziertes Managementsystem mit kontinuierlichen Verbesserungsprozessen.

2. Der Blick in die Politik: Was sagt der Koalitionsvertrag 2025?

Der jüngst verabschiedete Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält keine eindeutigen Aussagen zur Weiterführung oder Anpassung dieser Regelung. Zwar bekennt sich die neue Regierung zu den Klimazielen und zur Industrietransformation, doch konkrete Aussagen zum EnEfG oder zum EDL-G fehlen, auch wenn grundsätzlich eine Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes möglich ist. Ziel könnte es sein, nationale Vorgaben mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie zu harmonisieren und zugleich bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren. Konkret wird diskutiert, den Schwellenwert für die Pflicht zur Einführung eines Managementsystems auf den EU-Wert von 85 Terajoule (rund 23,6 GWh) anzuheben.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Eine Rücknahme der Pflicht zum EMS ist aktuell nicht absehbar. Vielmehr könnte eine Verschärfung oder Anpassung realistischer sein – etwa durch strengere Prüfmechanismen, verkürzte Umsetzungszeiträume oder geänderte Schwellenwerte.
  • Unternehmen laufen Gefahr, in die Regulierungslücke zu geraten, wenn sie auf eine mögliche Lockerung spekulieren, statt zu agieren.

3. Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch wenn die politische Lage derzeit noch Unschärfen aufweist – aus unternehmerischer Sicht sprechen mehrere Argumente für ein sofortiges Handeln:

  • Planungssicherheit gewinnen: Ein Energiemanagementsystem-Projekt braucht Vorlauf, Ressourcen und Change-Management. Wer zeitnah beginnt, reduziert Risiken im Zertifizierungsprozess.
  • Fördermittel nutzen: Derzeit stehen verschiedene Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW) für die Einführung von Energiemanagementsystemen zur Verfügung. Unklar ist, wie lange diese bei möglichen Umstrukturierungen der Förderkulisse bestehen bleiben.
  • Wettbewerbsvorteile realisieren: Ein professionell eingeführtes Energiemanagementsystem kann die Betriebskosten senken, interne Abläufe optimieren und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen – Themen, die auch Investoren und Kunden verstärkt nachfragen.

4. Fazit: Jetzt Weichen stellen

Auch wenn viele Unternehmen aktuell auf eine Klärung der politischen Linie warten, zeigt die Erfahrung: Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind keine kurzfristigen Trends, sondern zentrale Elemente zukunftsfähiger Unternehmensführung.

Mein Appell an Entscheider: Nutzen Sie die Gelegenheit, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens auf den Prüfstand zu stellen. Warten Sie nicht auf gesetzgeberische Klarheit, sondern setzen Sie auf Vorbereitung, Professionalität – und proaktiven Fortschritt.

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