Erstellung eines Abwärmekatasters – das müssen Sie wissen

Abwärmepotenziale: Ein Überblick

Ein Puzzlestück für die Reduktion von Treibhausgasen ist der effiziente Umgang mit Abwärme. Damit Wärme nicht ungenutzt verpufft, schreibt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vor, die im Rahmen der industriellen Wertschöpfung entstehende Wärmeenergie zu reduzieren, sie nach Möglichkeit intern zu nutzen und anderenfalls Dritten zur Verwendung anzubieten.

Seit dem 1. Januar 2025 besteht deshalb eine Pflicht zur Erfassung und Dokumentation bestehender Abwärmepotenziale in Unternehmen. Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt hierfür eine zentrale Plattform zur Verfügung. Diese ermöglicht den Austausch zwischen Abwärme-Anbietern und -Abnehmern.

Welche Unternehmen zur Erfassung und Meldung von Abwärmepotenzialen verpflichtet sind und was es dabei zu beachten gilt, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Welche Unternehmen sind zur Erstellung eines Abwärmekatasters verpflichtet?

Zur systematischen Betrachtung sowie Meldung von Abwärmepotenzialen sind Unternehmen verpflichtet, deren gesamter Energieverbrauch einen definierten Schwellenwert überschreitet – es sei denn, die potenziell nutzbaren Abwärmemengen unterschreiten eine bestimmte Schwelle.

Es gelten folgende Schwellenwerte: Zur Meldung verpflichtet sind Unternehmen,

  • mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren
  • mit potenziellen Abwärmequellen, die mehr als 200 MWh pro Jahr bereitstellen
  • die in Summe pro Standort Abwärmepotenziale von 800 MWh jährlich erreichen

Stichtag 31. März 2026

Sofern Ihr Unternehmen zur Meldung der Abwärmepotenziale verpflichtet ist, gilt es die Meldefrist zu beachten: Die Eintragungen der Unternehmensdaten in der Plattform für Abwärme müssen jährlich jeweils bis zum 31. März erfolgen.

Werden Daten nicht rechtzeitig zum Stichtag aktualisiert, drohen Geldbußen.

Datenerfassung – welche Angaben sind relevant?

Um Angebot und Nachfrage passgenau zusammenzubringen, müssen die betroffenen Unternehmen präzise Angaben zur überschüssigen Abwärme machen. Neben der Adresse des Standortes werden folgende Informationen benötigt:

  • Jährliche Wärmemenge
  • Maximale thermische Leistung
  • Durchschnittliches Temperaturniveau
  • Handelt es sich um bereits gefasste oder fassbare Energie?
  • Zeitliche Verfügbarkeit (kann nach Jahres- und Tageszeit variieren)
  • aktuelle Nutzung

Abwärmepotenziale heben, Kosten senken

Neben den gesetzlichen Berichtspflichten ist Abwärme natürlich auch dann relevant, wenn die eigene Energieeffizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden sollen. Besonders in energieintensiven Betrieben bietet es sich an, eigene Nutzungspotenziale zu ermitteln und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung etwaiger Maßnahmen durchzuführen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Erstellung oder Aktualisierung eines Abwärmekatasters haben oder Unterstützung bei der systematischen Erfassung der Abwärmepotenziale in Ihrem Unternehmen benötigen, stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Sprechen Sie mich gerne an!