In den meisten Unternehmen ist das Bewusstsein über Kosten und Qualität stark ausgeprägt. Jedoch fehlt es häufig an Wissen darüber, welche konkreten Energiemengen sich hinter den Energiekosten verbergen.
Einerseits ist dieses Wissen relevant, um das Potenzial von Einsparmaßnahmen abschätzen zu können, anderseits bestehen Verpflichtungen für Unternehmen mit bestimmten Energieverbräuchen.
Wie sie den Endenergieverbrauch bilanzieren und warum das wichtig ist, können Sie hier nachlesen.
Was ist der Endenergieverbrauch?
Als relevantes Maß ist die Höhe des sogenannten Endenergieverbrauchs zu betrachten. Für die korrekte Berechnung dieses Wertes hat die BAFA ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die Regeln für die Werteberechnung erläutert sind.
Nach dem Merkblatt handelt es sich bei der Endenergie um „denjenigen Teil der eingesetzten Primärenergie, der den Verbrauchern nach Abzug von Energiewandlungs- und Übertragungsverlusten zur Verfügung steht, dabei gehören Umgebungswärme oder -kälte sowie Solarthermie nicht zur Endenergie“.
Dass heißt, es handelt sich um die Summe aller eingesetzten und selbst verbrauchten Energien, wobei die durch Solarthermie erzeugte und genutzte Wärme sowie die Umweltwärme von Wärmepumpen nicht berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass der Energieverbrauch aller selbst genutzten und auch angemieteten Liegenschaften sowie der Energieverbrauch des Fuhrparks in die Betrachtung einfließen muss.Auch muss die durch PV-Anlagen erzeugte Strommenge mit bilanziert werden.
Weitergeleitete Energiemengen – also Energie, die nicht im Unternehmen verbraucht wird – können dagegen von der Bilanzmenge zum Abzug gebracht werden.
Dabei fließen alle Energieverbräuche der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre in die Ermittlung ein: Entscheidend dafür, ob bestimmte gesetzliche Vorgaben greifen, ist dabei der Durchschnitt – präziser: das arithmetische Mittel – dieser drei Jahreswerte.
Wofür ist der Endenergieverbrauch relevant?
Die Höhe des ermittelten Wertes des Gesamtendenergieverbrauchs ist entscheidend für notwendige Anforderungen, die das Unternehmen erfüllen muss – ausschlaggebend ist das Überschreiten der weiter unten aufgeführten Schwellenwerte.
Bei einem ermittelten Wert größer als 2,5 GWh (2.500.000 kWh) ist das Unternehmen verpflichtet, die innerhalb eines Energiemanagementsystems oder Energieaudits nach DIN 16247 ermittelten wirtschaftlichen Maßnahmen in einem Umsetzungsplan zu dokumentieren und diesen zu veröffentlichen. Ebenso ist es verpflichtet, vorhandene Abwärmepotenziale zu identifizieren und diese auf der Plattform für Abwärme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden.
Ist der Wert sogar größer als 7,5 GWh, ist das Unternehmen nach §8 EnEfG verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.
Das Wissen über den korrekt ermittelten Gesamtendenergieverbrauch des Unternehmens ist also relevant, um an das Unternehmen gestellten Anforderungen zu identifizieren.
Hoher Gesamtendenergieverbrauch – hohes Potenzial der Kostenreduktion
Ein lohnender Nebeneffekt zum Erkenntnisgewinn ist eine bessere Abschätzbarkeit und Planbarkeit von Einsparpotenzialen. Grundsätzlich schafft jede Transparenzerhöhung auch eine verbesseres Bewusstsein für das Thema Energie, Effizienzsteigerungspotenziale werden sichtbar. Kurz-, mittel- und langfristig lassen sich dadurch Kosten minimieren.
Und auch bezüglich der Nutzung von Förderprogrammen ist es vorteilhaft, wenn diese Kennzahl bereits ermittelt wurde: Eine nachvollziehbare Dokumentation kann sich bei der Antragstellung als hilfreich erweisen.